Reglement von Brevets Randonneurs Mondiaux (200 bis 1000km)
1.
Der Audax Club Parisien hat einzig und allein die weltweit geltende Vollmacht
Brevets anzuerkennen. Alle seit 1921 stattgefundenen Brevets sind in
chronologische Folge unter ihrer Anerkennungsnummer (Homologation)
registriert worden.
2.
Die Brevets (Prüfungen) stehen allen Fahrradfahrern offen, gleich ob sie Mitglied eines Clubs, einer Vereinigung oder Verbandes sind. Minderjährige werden unter der Auflage zugelassen, daß sie eine elterliche Einwilligung vorlegen, die den Audax Club Parisien und die veranstaltenden Organisationen von jeder Verantwortung und Haftung entbindet. Außerdem muß ein ärztliches Attest, weniger als 6 Monate alt, vorgelegt werden. Alle Fahrgeräte sind zugelassen, die ausschließlich mit Muskelkraft fortbewegt werden.
3.
Zur Durchführung eines Brevets muß jeder Teilnehmer eine Anmeldung ausfüllen und eine Gebühr entrichten, deren Höhe der Organisator festlegt.
4.
Jeder Teilnehmer muß Haftpflicht versichert sein, sei es über einen Verband oder durch eigene, private Versicherung (Achtung: die meisten Risiko - Versicherungen decken den Versicherungsfall bei Teilnahme
an organisierten und zahlungspflichtigen Veranstaltungen nicht ab)
5.
Für jeden Teilnehmer gilt, daß er sich auf einer persönlichen Ausfahrt befindet, er muß die StVO ebenso beachten wie jede offizielle Ausschilderung und hat vorhandene Radwege zu benutzen. Weder der ACP noch organisierende Vereinigungen können in irgendeiner Weise für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die bei einem Brevet eintreten können.
6.
Bei Nachtfahrten sind die Räder mit einer fest angebrachten Front- und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd eingeschaltet sein müssen (an Ersatzbirnen denken; eine doppelte Lichtquelle wird empfohlen). Die Organisatoren verweigern jedem Teilnehmer den Start, dessen Beleuchtung nicht regelgerecht ist. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Licht bei einbrechender Dunkelheit einzuschalten. Das gilt auch, wenn die Sicht z.B. bei Regen, Nebel ... unzureichend ist. Selbst in der Gruppe muß jeder mit Licht fahren. Nachts werden helle Bekleidung und reflektierende Armbinden empfohlen, während das Tragen reflektierende Sicherheitsbänder oder -weste vorgeschrieben ist. Jede festgestellte Zuwiderhandlung führt zur Nicht - Anerkennung des Brevets.
7.
Jeder Randonneur muß selbst für alles vorsorgen, was die Durchführung seines Brevets verlangt. Keinerlei Service durch Trainer, Pfleger, Begleitfahrzeug ist auf der Route außerhalb der Kontrollpunkte gestattet (Geheimkontrolle ist möglich). Teilnehmer, die dem zuwider handeln werden ohne Widerruf ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat in Auftreten und Haltung korrekt zu sein.
8.
Am Start erhält jeder Teilnehmer eine Streckenkarte und einen Routenplan, auf dem eine bestimmte Zahl von Kontrollstellen eingetragen sind, an denen der Teilnehmer die Streckenkarte stempeln lassen muß. Die Organisatoren können ebenso eine oder mehrere Geheimkontrollen vorsehen. Der Teilnehmer hat die Strecke einzuhalten, die er am Start erhält.
9.
Ist vom Organisator keine präzise Kontrollstelle vorgegeben, so muß der Randonneur den Kontrollpunkt abstempeln lassen (mit Namen des Händlers, der Tankstelle etc...). Falls auch dies unmöglich sein sollte (Nachtkontrolle), dann ist eine Postkarte an den verantwortlichen Organisator zu senden (mit Angabe von Ort, Tag und Zeit der Durchfahrt, mit Namen, Vornamen, Club). Zudem ist im vorgesehenen Kontrollfeld der Streckenkarte "CP" einzutragen, der Tag und die Zeit der Postaufgabe. Bei jeder Kontrolle ist die Uhrzeit einzutragen, sowie bei Brevets über mehr als 24 Stunden auch der Tag.
Das Fehlen eines Stempels, einer Uhrzeit oder der Verlust der Karte (egal nach welcher Entfernung) ziehen die Nicht - Anerkennung des Brevets nach sich. Jeder Teilnehmer hat seine Streckenkarte persönlich zu kontrollieren.
10.
Die für jedes Brevet vorgegebenen Zeiten hängen von der Länge ab:
13:30h (200 km), 20h (300 km), 27h (400 km), 40h (600 km) 75h (1000 km).
Die Ankunft bei jeder Kontrollstelle muß zwischen der Öffnungs- und Schließzeit des Punktes liegen, die auf der Streckenkarte ausgewiesen ist. Der Randonneur muß die zwischenliegenden Zeitabschnitte beachten, um die Anerkennung seines Brevets nicht zu gefährden, selbst wenn dieses insgesamt innerhalb der Zeitgrenze gefahren ist.
11.
Jeder Betrug zieht den Ausschluß des Teilnehmers von allen Organisationen des ACP aus.
12.
Bei der Ankunft muß jeder Teilnehmer seine Karte unterschrieben dem Organisator übergeben. Nach der Homologation wird sie zurückgegeben. Bei Verlust des Dokuments wird kein Duplikat ausgestellt. Da diese Brevets keine Wettfahrten darstellen, gibt es auch keine Klassifizierung. Teilnehmer, deren Brevet homologisiert wurde, können eine spezielle Medaille erwerben, müssen dies jedoch ausdrücklich verlangen. Der Betrag ist bei Übergabe der Streckenkarte am Ziel zu entrichten.
13.
Die Medaillen, die ein erfolgreiches Brevet belegen sind bronziert (200 km), silberfarben (300 km), silber/goldfarben (400 km), goldfarben (600 km) und silbern (1000 km). Das Design wird prinzipiell im Jahr nach PBP geändert. Der Preis der Medaillen wird durch die Organisatoren der Brevets bekanntgegeben.
Super Randonneur: eine Auszeichnung, die an Randonneure vergeben wird, die innerhalb des gleichen Jahres die Serie 200, 300, 400 und 600 km Brevets erfolgreich gefahren sind. Eine Medaille (PBP-Jahrgang) über diese Auszeichnung erhält der Randonneur, der sie beim Organisator der Brevets beantragt. Dazu muß er ihm seine Brevet - Nummern angeben und den Betrag der Medaille bezahlen.
14.
Ein Brevet kann weder ganz noch teilweise gleichzeitig mit einer anderen Kilometerprüfung (Langstreckenfahrt) durchgeführt werden.
15.
Mit der Teilnahme an einem Brevet und seinem Start erkennt der Teilnehmer uneingeschränkt die vorliegenden Regeln an. Jede Klage oder Reklamation, gleich welchen Anlasses, ist schriftlich und innerhalb von 48 Stunden den Organisatoren einzureichen. Diese prüfen sie und reichen sie mit ihrer Stellungnahme an die Komission des Randonneurs des ACP zur Prüfung und anschließender Entscheidung weiter.
16.
Das Comite Directeur des ACP regelt den vorgelegten Fall ebenso wie Streitigkeiten, die die vorliegende Regelung vernachlässigt hätte.
Ein Widerspruch dagegen ist ausgeschlossen.
* * *
Die Regeln sind für alle Verbindlich
Haftungsausschluß ARA Nordbayern Fränkische Alb
Der Ausrichter des Brevets haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer
Schadenersatz ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
des Ausrichters beruhen. Soweit dem Ausrichter keine vorsäztlicheVertragsverletzung angelastet
wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Der Ausrichter haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die gesetzliche Haftung des Ausrichters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
und der Gesundheit des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
Mit meiner Meldung und Unterschrift erkenne Ich die Organisation der Brevets nach den Regeln von
Les Randonneurs Mondiaux LRM sowie die Organisationsform an .Mir ist bekannt, dass das Mindestalter
18 Jahre ist und die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt und dass ich mich auf einer privaten
Ausfahrt befindet und die STVO immer zwingend einzuhalten ist. Mir ist bekannt,dass die Tour auf nicht
abgesperrten Wegen und Straßen stattfindet, die nicht vorhersehbare Gefahrenstellen bergen können.
Ich bestätigt ausdrücklich die Richtichkeit aller von ihm angegebenen Daten. Der Teilnehmer erklärt, dass
er gesund ist und der Herausforderung des Langstreckenfahrens gewachsen ist
Die Startteilnahme erfolgt erst nach Anmeldung und dem Eingang der Aufwandspauschale. Bei Nichtteilnahme
erfolgt keine Rückerstattung der Aufwandspauschale. Der Teilnehmer erklärt sich ausserdem damit ein-
verstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten elektronisch gespeichert werden dürfen, und
die von ihm gemachten Fotos und Videos ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen

Ausserdem sind an den Tagen der Brevets die geltenden gesetzlichen Bestimmungungen zum Infektions - schutz ( Corona Regeln für Bayern ) eigenverantwortlich einzuhalten